Honorar & Kosten der Behandlung

Eine vertrauensvolle Behandlung beginnt auch mit Transparenz über die entstehenden Kosten. Auf dieser Seite finden Sie eine Orientierung zu den Honoraren für das Erstgespräch, therapeutische Einzelsitzungen und Gruppenangebote.

Die Leistungen meiner Praxis werden privatärztlich nach beziehungsweise in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ – abgerechnet. Welche Leistungen im konkreten Behandlungsfall erforderlich sind, hängt von der individuellen Fragestellung, der Dauer der Sitzung und dem therapeutischen Vorgehen ab.


Sie erhalten eine nachvollziehbare ärztliche Rechnung mit den jeweils erbrachten Leistungen.

Das ärztliche Erstgespräch

Vor Beginn einer Behandlung findet ein ausführliches persönliches Erstgespräch statt. Es dient dazu,


  • Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden kennenzulernen
  • vorhandene ärztliche Befunde und bisherige Behandlungen einzuordnen
  • mögliche psychosomatische Zusammenhänge zu besprechen
  • Ihre persönlichen Behandlungsziele zu klären
  • die Eignung medizinischer Hypnotherapie zu prüfen und
  • das weitere Vorgehen gemeinsam festzulegen


Das Erstgespräch dauert in der Regel etwa 50 Minuten.

Honorar für das Erstgespräch

Leistung

Ärztliches Erstgespräch

Ärztliche Beratung

Gesamthonorar Erstgespräch

Berechnung

Ärztliches Erstgespräch

Ärztliche Beratung

––

Honorar

123,34 € 

10,72 € 

134,06 €

Das Erstgespräch ist auch vor der Teilnahme an einem therapeutischen Gruppenangebot erforderlich. So kann ärztlich geklärt werden, ob das jeweilige Angebot zu Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Behandlungsziel passt.

Honorar für therapeutische Einzelsitzungen

Therapeutische Sitzungen dauern in der Regel mindestens 50 Minuten. Die Abrechnung richtet sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen. Für eine therapeutische Gesprächsleistung von mindestens zweimal 25 Minuten werden analog nach GOÄ zweimal die Ziffer 812a berechnet.

Leistung

 Therapeutische Gesprächsleistung, mindestens 50 Minuten

Honorar

134,06 € 

Je nach medizinischer und therapeutischer Erfordernis können weitere Leistungen hinzukommen.

Leistung

Erhebung & Dokumentation psychischer Befund

Medizinische Hypnose

Berechnung

GOÄ 801, 2,3-facher Satz

GOÄ 845, 3,5-facher Satz

Honorar

33,52 €

30,60 €

Eine Sitzung von mindestens 50 Minuten mit therapeutischem Gespräch, psychischem Befund und medizinischer Hypnose kann damit beispielsweise insgesamt 198,18 Euro betragen. Ob sämtliche genannten Leistungen in einer Sitzung erforderlich sind, wird individuell entschieden. Berechnet werden ausschließlich die tatsächlich erbrachten Leistungen.

Längere Sitzungen

Manche therapeutischen Prozesse benötigen mehr Zeit. Dauert eine Sitzung länger als 70 Minuten, werden die erbrachten Leistungen insgesamt zum 3,5-fachen Gebührensatz abgerechnet.


Das konkrete Honorar richtet sich in diesem Fall nach Dauer, Inhalt und Umfang der erbrachten ärztlichen und therapeutischen Leistungen.


Bei absehbar längeren Sitzungen wird der zeitliche und finanzielle Rahmen nach Möglichkeit vorab besprochen.

Raucherentwöhnung mit medizinischer Hypnose

Individuelle Raucherentwöhnung

Für eine Raucherentwöhnung im Einzelsetting sind in der Regel mindestens drei und höchstens fünf Sitzungen vorgesehen.


Die Abrechnung erfolgt nach den oben dargestellten Honoraren für therapeutische Einzelsitzungen. Die genaue Anzahl der Termine hängt unter anderem von der individuellen Abhängigkeit, den persönlichen Rauchgewohnheiten, möglichen Rückfallrisiken und dem bisherigen Verlauf ab.


Eine Garantie auf dauerhafte Rauchfreiheit kann nicht gegeben werden. Die Behandlung setzt eine eigene und ernsthafte Motivation zum Rauchstopp voraus.

Raucherentwöhnung in der Gruppe

Das Gruppenangebot umfasst:


  • vier Gruppentermine
  • jeweils etwa 90 bis 120 Minuten
  • ein strukturiertes medizinisch-hypnotherapeutisches Vorgehen
  • Arbeit an Gewohnheiten, Auslösesituationen und Rückfallrisiken sowie
  • Übungen zur Selbsthypnose und Selbstregulation


Pauschalhonorar für vier Gruppentermine: 500,00 €


Vor der Teilnahme findet ein verpflichtendes ärztliches Erstgespräch im Einzelsetting statt. Dieses wird separat mit 134,06 Euro berechnet.


Gesamtkosten einschließlich Erstgespräch: 634,06 €


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„Mit Schmerzen leichter leben durch Hypnose“

Dieses ärztlich angeleitete Gruppenangebot richtet sich an Menschen mit chronischen Schmerzen, die lernen möchten, ihre Aufmerksamkeit, innere Anspannung und den Umgang mit den Beschwerden gezielter zu beeinflussen.


Das Gruppenangebot umfasst:


  • drei Gruppentermine
  • jeweils etwa 90 bis 120 Minuten
  • Grundlagen der medizinischen Hypnose bei Schmerzen
  • angeleitete hypnotische Übungen
  • Methoden zur Aufmerksamkeits- und Stressregulation sowie
  • Übungen zur Selbsthypnose für den Alltag


Pauschalhonorar für drei Gruppentermine: 450,00 €


Auch vor diesem Gruppenangebot ist ein ärztliches Erstgespräch im Einzelsetting erforderlich. Dieses wird separat mit 134,06 Euro berechnet.


Gesamtkosten einschließlich Erstgespräch: 584,06 €


Zur Seite Mit Schmerzen leichter leben durch Hypnose

Einzelbehandlung bei chronischen Schmerzen

Eine hypnotherapeutische Schmerzbehandlung kann ebenfalls im Einzelsetting durchgeführt werden. Dafür gelten die regulären Honorare für therapeutische Gesprächsleistungen und medizinische Hypnose.


In der Regel sollten zunächst etwa drei Termine eingeplant werden. Der tatsächliche Behandlungsumfang richtet sich jedoch nach der Art und Dauer der Beschwerden, den individuellen Behandlungszielen und dem Verlauf.


Medizinische Hypnotherapie ersetzt keine erforderliche schmerzmedizinische, neurologische, orthopädische oder andere fachärztliche Diagnostik und Behandlung.

Weitere Gruppenangebote

Informationen zu weiteren Gruppenangeboten, aktuellen Terminen und den jeweiligen Teilnahmehonoraren erhalten Sie auf den entsprechenden Angebotsseiten oder auf persönliche Anfrage.


Zur Seite Selbsthypnose und Gruppenangebote

Erstattung durch private Krankenversicherungen

Eine vollständige oder anteilige Erstattung der Behandlungskosten durch eine private Krankenversicherung oder eine Beihilfestelle ist in vielen Fällen möglich. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt jedoch unter anderem ab von:


  • Ihrem persönlichen Versicherungstarif
  • den vertraglich vereinbarten Erstattungssätzen
  • der medizinischen Diagnose
  • den berechneten GOÄ-Leistungen und
  • den individuellen Versicherungsbedingungen


Einige private Krankenversicherungen erstatten ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen, andere je nach Tarif auch bis zum 3,5-fachen Gebührensatz. Eine verbindliche Zusage kann ausschließlich Ihre Versicherung geben.


Bitte klären Sie deshalb möglichst vor Behandlungsbeginn, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Bei medizinischen Rückfragen Ihrer Krankenversicherung zur Rechnung oder Behandlung unterstütze ich Sie gerne.


Gerade bei einer voraussichtlich kurzen Behandlungsdauer kann es sinnvoll sein, vorab abzuwägen, ob Sie die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen oder die Kosten selbst tragen möchten. Mögliche versicherungsvertragliche Auswirkungen sollten Sie bei Bedarf direkt mit Ihrer Versicherung oder einer unabhängigen Versicherungsberatung klären.

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten

Meine Praxis ist nicht an der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligt. Die Behandlungskosten werden deshalb grundsätzlich nicht über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet und in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.


Gesetzlich Versicherte können die Behandlung als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen.


In seltenen Ausnahmefällen kann eine gesetzliche Krankenversicherung bei bestimmten chronischen psychischen Erkrankungen oder Schmerzerkrankungen eine individuelle Kostenübernahme prüfen. Eine solche Entscheidung liegt ausschließlich bei der jeweiligen Krankenkasse und muss vor Beginn der Behandlung direkt mit ihr geklärt werden.


Bei medizinischen Rückfragen Ihrer Krankenkasse stehe ich als behandelnde Ärztin gerne zur Verfügung. Eine Kostenübernahme kann von der Praxis jedoch nicht zugesichert werden.

Terminabsagen und Ausfallhonorar

Die Termine werden ausschließlich für Sie reserviert. Bei einer kurzfristigen Absage kann die frei gewordene Zeit häufig nicht mehr anderweitig vergeben werden.


Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, per E-Mail ab.

Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin

Kann ein kurzfristig abgesagter Termin nicht anderweitig vergeben werden, wird ein pauschales Ausfallhonorar von 80,00 Euro berechnet.

Nichterscheinen ohne Absage

Erscheinen Sie ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, wird das für den reservierten Termin vorgesehene volle Honorar berechnet, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.


Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist.

Fragen zu den Kosten?

Sollten Sie vor Beginn der Behandlung Fragen zur voraussichtlichen Sitzungsdauer, zur Abrechnung oder zu den Gruppenangeboten haben, sprechen Sie mich gerne an.


Im Erstgespräch klären wir nicht nur Ihr therapeutisches Anliegen, sondern auch den voraussichtlichen Behandlungsrahmen so transparent wie möglich.

Termin oder Gruppenangebot anfragen

Sie möchten ein Erstgespräch vereinbaren oder sich nach einem Gruppenangebot erkundigen?

Icon Termin per Onlineformular anfragenWeißes Rechteck oben, darunter neun eweiße Punkte in einem Raster, wobei der mittlere Punkt größer ist.
Icon Kontakt & AnfahrtSymbol eines Kartenmarkers über einer Straße mit einem Telefonhörer daneben.

Hinweis zum Stand der Honorare


Die genannten Beträge entsprechen dem Stand Juli 2026. Maßgeblich für die Rechnung sind die im Einzelfall tatsächlich erbrachten Leistungen sowie die zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden Abrechnungsgrundlagen.

Arztpraxis Dunja Schmidt

Wilhelmstraße 13

46483 Wesel

Telefonische Sprechzeit:

Donnerstag 11 - 12 Uhr

Tel: 0281 - 40 54 08 02

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